Abgasverordnung

Instandhaltung und Modernisierung ihres in die Jahre gekommenen Kachelofens

Nach der neuen Abgasverordnung müssen alternde Heizeinsätze erneuert werden. Daher rentieren sich oft Renovierungsarbeiten an alten Heizeinsätzen nicht mehr. Der Austausch betagter Heizeinsätze macht aber auch Sinn. Neue moderne, zeitgemäße Heizeinsätze haben wesentlich bessere Verbrennungs-und Abgaswerte, das heißt:

Dank sauberer Verbrennung schonen sie die Umwelt und verbrauchen weniger Brennstoff.

Es gäbe auch die Möglichkeit einer Elektronischen Abbrandsteuerung, die dies optimiert. Dem Heizeinsatz wird mit dieser Regelung genau die Menge Verbrennungsluft zugeführt, die für einen perfekte Verbrennung benötigt wird. Durch diese Technik sparen Sie bis zu 30% Brennstoff. Eine Schadstoffarmee Verbrennung schont die Umwelt. Auch Zentralheizungsunterstützende Kachelofen- Warmwassergeräte haben Ihren Platz nicht nur bei Neubauten, sondern auch in älteren Objekten gefunden.

So können Sie auch weiterhin mit Ihrer bestehenden Kachelofenanlage Ihre Wohnrtäume auf natürliche, gesunde und kostengünstige Art beheizen.

Hier einige Daten nach der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung (BimschV).

Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme: 31.12.2014

Datum auf Prüfschild

bis einschließlich 31.12.1974 oder Datum nicht mehr feststellbar

Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme: 31.12.2017

Datum auf Prüfschild

01.01.1975 bis 31.12.1984

Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme: 31.12.2020

Datum auf Prüfschild

01.01.1985 bis 31.12.1994

Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme: 31.12.2024

Datum auf Prüfschild

01.01.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung

Ihr zuständiger Bezirkskaminkehrermeister und ich beraten Sie gerne! Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Meine Kontaktdaten finden Sie hier.

Ihr Ofensetzermeister Alfred Hofmann